Seit dem 1.1.2017 gibt es für alle pflegebedürftigen Personen (Pflegegrad 1-5) einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR. Durch dieses zur Verfügung stehende Geld soll die Pflegeperson entlastet werden.

Was kann man für dieses Geld für Leistungen erhalten?


Fundstelle: www.pflege-durch-angehoerige.de

  • Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen
  • Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
  • Pflegen von sozialen Kontakten
  • Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
  • Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z. B. Besuch des Friedhofs, eines Zoos oder Konzerts, öffentlichen Veranstaltungen, Ausflügen
  • Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen,
  • Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
  • Beaufsichtigung bei Sturzgefahr
  • Beschäftigungstherapie mit Ergotherapeuten
  • Entspannungstherapien, Förderung der Motorik
  • Betreuter Urlaub. betreute Reisen und Unternehmungen
  • Gedächtnistraining, Tanzen, Gymnastik
  • Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
  • Musiktherapieanleitung
  • Sitzwachen
  • Lesen von Büchern, Zeitungen usw.

Fundstelle: "Nachbarschaftshilfe" in Sachsen

  • Gedächtnistraining zur Bestätigung von sozialenAlltagsleistungen
  • Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren in Alltagssituationen
  • Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik einerseits sowie der Gesellschaftsfähigkeit andererseits
  • Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
  • Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen
  • individuelle abgestimmte Leistungen je nach Interessengebiet (z. B. Singen, Basteln, Backen/Kochen)
  • Beratung/Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes
  • Spaziergänge
  • Begleitung bei Ausflügen
  • Zeitungs-und Bücherlesung
  • Begleitung zum Einkaufen
  • Stuhl-/Sitzgymnastik
  • Verarbeitung von Erinnerungen
  • Sprach-und Essübungen
  • glaubensbezogene Betreuung
  • Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen, Gymnastikstunden u. ä.
  • Entlastungsleistungen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung

Es gibt keine abschließende Positivliste, was erlaubt ist und was nicht.