Unter welchen Voraussetzungen kann man Fahrten zu Krankenbehandlungen bei der KK abrechnen?
Sehr gut ist es HIER erklärt!
Wichtig:
Minderjährige Kinder fahren nicht kostenlos, sondern müssen pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt) einen Eigenanteil von 5-10 EUR bezahlen.
Daher rentiert sich das Abrechnen nur bei langen Strecken oder bei Zuzahlungsbefreiung.