Unter welchen Voraussetzungen kann man Fahrten zu Krankenbehandlungen bei der KK abrechnen?

 

Sehr gut ist es HIER erklärt!

Wichtig:

Minderjährige Kinder fahren nicht kostenlos, sondern müssen pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt) einen Eigenanteil von 5-10 EUR bezahlen.
Daher rentiert sich das Abrechnen nur bei langen Strecken oder bei Zuzahlungsbefreiung.