Der Arzt hat ohne Schweigepflichtentbindung oder Vollmacht im medizinischen Bereich oder Betreuung kein Recht, den Angehörigen etwas mitzuteilen.
Der Arzt hat ohne Schweigepflichtentbindung oder Vollmacht im medizinischen Bereich oder Betreuung kein Recht, den Angehörigen etwas mitzuteilen.