Dürfen Behinderte mit dem Auto in Umweltzonen fahren oder gefahren werden, auch wenn das Fahrzeug keine grüne Plakette hat? Braucht man dafür einen blauen Parkausweis?

Antwort gibt die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793), in Kraft getreten am 8. Dezember 2007
Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3)
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1. mobile Maschinen und Geräte,
2. Arbeitsmaschinen,
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt
Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
6. Kraftfahrzeuge, mit denen
Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert,
hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis
eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,...

http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmeregelung%20umweltplakette%20allgemein.php

D.h., das Auto muß nicht auf den Behinderten zugelassen sein, es reicht, wenn der Behinderte im Auto sitz. Als Schwerbehinderter mit den Merkzeichen hat man die Ausnahmegenehmigung. Sitzt der Behinderte nicht im Auto ist die Zufahrt in die Umweltzone bzw. das Verlassen der Umweltzone nicht erlaubt.

Auf den blauen Parkausweis kommt es nicht an, zumal nur das Fahren und nicht das Parken in den Umweltzonen ohne Plakette verboten ist. Menschen mit dem Merkzeichen H im SBA dürfen in die Umweltzonen einfahren ohne Plakette, haben aber keinen blauen Parkausweis.