Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Für die Aufnahme in eine Behindertenwerkstatt ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen.
Wo und wie kann man vorab allgemeine Informationen über die Arbeit in einer Behindertenwerkstatt erhalten?
=> Die Regelungen zu den Leistungen und Leistungserbringern in einer Werkstatt für behinderte Menschen sind in den §§ 39-42 SGB IX zu finden.
=> Das komplette Verzeichnis der anerkannten WfbM wird von der Bundesagentur für Arbeit geführt und ist dort auf der Internetseite zu finden.
=> Neben dem Internetauftritt der Werkstätten und dem direkten Kontaktieren kann man sich auch an die Arbeitsagentur wenden.