Da geistig behinderte Menschen (so wie auch kleine Kinder) deliktunfähig sind, reden sich die Haftplichtversicherungen bei einem Schadensfall oft mit der "Deliktunfähigkeit" des Schadensverursachers heraus und leisten nicht.

Hier findet man ein sehr gut erklärtes Beispiel für die Haftung geistig behinderter Kinder:
http://www.hoffmann-gress.de/skripten/vdk/vdk_02_2009.pdf

Es gibt spezielle Versicherungen, die dieses Problem erkannt haben und auch die Deliktunfähigkeit in ihren Verträgen abdecken, bestes Beispiel: www.lebenshilfe.de/de/shop-angebote/bruderhilfe/haftpflichtversicherung.php

Man kann dieses auch mit einer "normalen" Versicherung absprechen.

Guckt ihr hier:
http://www.vrk.de/ und hier:
http://www.vrk.de/spezialversicherer/haftpflicht/privathaftpflicht.jsp und da:
http://www.schnittker-versicherungsmakler.de/.../gestalt.../