Seit dem 1.1.2017 gibt es für alle pflegebedürftigen Personen (Pflegegrad 1-5) einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR. Durch dieses zur Verfügung stehende Geld soll die Pflegeperson entlastet werden.
Was kann man für dieses Geld für Leistungen erhalten?
Fundstelle: www.pflege-durch-angehoerige.de
- Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen
- Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
- Pflegen von sozialen Kontakten
- Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
- Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z. B. Besuch des Friedhofs, eines Zoos oder Konzerts, öffentlichen Veranstaltungen, Ausflügen
- Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen,
- Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
- Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
- Beaufsichtigung bei Sturzgefahr
- Beschäftigungstherapie mit Ergotherapeuten
- Entspannungstherapien, Förderung der Motorik
- Betreuter Urlaub. betreute Reisen und Unternehmungen
- Gedächtnistraining, Tanzen, Gymnastik
- Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
- Musiktherapieanleitung
- Sitzwachen
- Lesen von Büchern, Zeitungen usw.
Fundstelle: "Nachbarschaftshilfe" in Sachsen
- Gedächtnistraining zur Bestätigung von sozialenAlltagsleistungen
- Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren in Alltagssituationen
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik einerseits sowie der Gesellschaftsfähigkeit andererseits
- Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
- Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen
- individuelle abgestimmte Leistungen je nach Interessengebiet (z. B. Singen, Basteln, Backen/Kochen)
- Beratung/Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes
- Spaziergänge
- Begleitung bei Ausflügen
- Zeitungs-und Bücherlesung
- Begleitung zum Einkaufen
- Stuhl-/Sitzgymnastik
- Verarbeitung von Erinnerungen
- Sprach-und Essübungen
- glaubensbezogene Betreuung
- Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen, Gymnastikstunden u. ä.
- Entlastungsleistungen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung
Es gibt keine abschließende Positivliste, was erlaubt ist und was nicht.