Die Kostenzusagen für meinen Rolli sind da. Beihilfe kam wie gewöhnlich recht schnell.
Die private KV brauchte etwas länger.
Das Zweifarbendesign gönn ich mir vom Pflegegeld.
Ansonsten sind wir etwas angepisst, aufgrund des falschen Angebots. Einen Kostenvoranschlag mit falscher Umsatzsteuer ist schon grenzwertig.
Apropos, hat sich schon jemals einer das Umsatzsteuergesetz (UStG) angeschaut und speziell die Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) mit der Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände?
Dort findet man unter der Nr. 51 "Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung".
Es gibt aber noch mehr zu entdecken... Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel, Salate (Lactuca sativa) und Chicoree (Cichorium-Arten) sowohl frisch oder gekühlt, Schweineschmalz, Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie (Guten Appetit!) + zubereitetes Futter, Sammlungsstücke z.B. zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und Sammlungen dieser Art, Waren zu hygienischen Zwecken aus Weichkautschuk (Menstruationstassen) usw.
Wer denkt sich sowas aus?
Okay - Juristen
Aber warum? Im Zweifelsfall ist vermutlich immer eine Gerichtsentscheidung ursächlich so wie beim Katzenkönigfall.