Die Kieler Nachrichten berichtet heute über einen Skandal. HIER
Da mußte ein beinamputierter Urlauber doch tatsächlich ein Ticket für die Fördefahrt bezahlen, weil sein österreichischer Behindertenausweis nicht anerkannt wurde.
... Genau! Weil der Behindertenausweis alleine nämlich nicht zu Freifahrten berechtigt! Egal welche Nationalität man hat und wo man wohnt. In Deutschland benötigt man eine Wertmarke, um den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Und die muß man (in S-H) beim Landesamt für Soziale Dienste kaufen und bei der Fahrt vorlegen.
Und diese Wertmarke gilt nicht im Ausland, d.h., umgekehrt muß abbes Bein im Urlaub außerhalb Deutschlands auch bezahlen.
Fazit:
Keine himmelschreiende Ungerechtigkeit! Kein Skandal!
Man könnte den Fall allenfalls zum Anlaß nehmen, eine einheitliche europäische Regelung zu treffen.